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Hi, ich kann leider keine eindeutige Antwort finden, wie man die Übernachtungssteuer berechnet. Voraussetzung ist, dass ich k...
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Guten Abend liebe Gemeinde,
wie sieht es bei euch aus mit Kurzzeitvermietungen in Großstädten aus?
Bei mir in Frankfurt sind 4 Möglichkeiten (denke überall sind es die gleichen) gegeben die die Bauaufsicht gibt damit dies geduldet wird.
1. Ersatzwohnraum schaffen
2. Neubau von Wohnraum
3. Umwandlung von Gewerberaum
4. Ausgleichszahlung
Wie handhabt ihr das? Ich sehe nämlich viele die mehr als die 8 zulässigen Wochen im Jahr vermieten für leere Apartments.
Die schnellste und kostengünstigste Variante kann nur eine Ausgleichszahlung sein.
Würde mich sehr freuen von euch zu wissen
sonnige Grüße,
Julian 🙂
Beantwortet! Gehe zur besten Antwort
@Julian2268 In NRW gibt es dafür einen Leitfaden:
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/mhkbd_leitfaden_zum_wohnraumstaerkungsgesetz....
Daraus z.B.:
Es ist zu berücksichtigen, dass eine Genehmigung zur
Zweckentfremdung zu erteilen ist, wenn ein öffentliches
oder ein berechtigtes Interesse Verfügungsberechtigter
oder Nutzungsberechtigter an der zweckfremden Nutzung
vorliegt, welches das öffentliche Interesse am Erhalt von
Wohnraum zu Wohnzwecken überwiegt.
Wenn du das PDF gelesen hast, weißt du wie es in NRW aussieht 😉
Langzeit sollte problemlos möglich sein, denn das ist doch gewünscht.
Meinst du Kurzzeit?
Ja hast du Recht, kleiner Wörtertausch. Meinte Kurzzeit durchgängig, danke für den Hinweis 😁
Ich habe jetzt mal die "Lang" zu "Kurz" geändert. Ich hoffe, das ergibt noch den geplanten Sinn? Sorry, für die späte Bearbeitung. Heute morgen hatte ich es noch gesehen und dann aus den Augen verloren....😅
Danke dir @Till-and-Jutta0 für den Hinweis! 🕵️
@Julian2268 In NRW gibt es dafür einen Leitfaden:
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/mhkbd_leitfaden_zum_wohnraumstaerkungsgesetz....
Daraus z.B.:
Es ist zu berücksichtigen, dass eine Genehmigung zur
Zweckentfremdung zu erteilen ist, wenn ein öffentliches
oder ein berechtigtes Interesse Verfügungsberechtigter
oder Nutzungsberechtigter an der zweckfremden Nutzung
vorliegt, welches das öffentliche Interesse am Erhalt von
Wohnraum zu Wohnzwecken überwiegt.
Wenn du das PDF gelesen hast, weißt du wie es in NRW aussieht 😉